Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 08.07.1982

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   VGH Baden-Württemberg, 02.04.1982 - 9 S 690/82   

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https://dejure.org/1982,5727
VGH Baden-Württemberg, 02.04.1982 - 9 S 690/82 (https://dejure.org/1982,5727)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.1982 - 9 S 690/82 (https://dejure.org/1982,5727)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 1982 - 9 S 690/82 (https://dejure.org/1982,5727)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1983, 21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - NC 9 S 2577/81

    Bindungswirkung einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1982 - 9 S 690/82
    Ändern sich nach Erlaß einer mangels Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs ablehnenden Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Beurteilungsgrundlagen des Anspruchs dadurch, daß in einem gleichgelagerten Fall in einem Hauptsacheverfahren inzwischen im Wege der konkreten (inzidenten) Normenkontrolle aufgrund einer Beweisaufnahme die Nichtigkeit der anspruchshindernden Norm festgestellt wurde, so steht dem Erlaß einer diesen Anspruch sichernden einstweiligen Anordnung die materielle Rechtskraft der früheren ablehnenden Entscheidung nach VwGO § 123 nicht entgegen (Fortführung VGH Mannheim, 1976-01-27, IX 1826/75; Fortführung VGH Mannheim, 1979-10-22, V 1784/79; Fortführung VGH Mannheim, 1982-03-30, NC 9 S 2577/81).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.07.1982 - 3 S 1142/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6551
VGH Baden-Württemberg, 08.07.1982 - 3 S 1142/82 (https://dejure.org/1982,6551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.1982 - 3 S 1142/82 (https://dejure.org/1982,6551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 1982 - 3 S 1142/82 (https://dejure.org/1982,6551)
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Papierfundstellen

  • VBlBW 1983, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15

    Verbundverbot bei Spielhallenerlaubnis - zur Betriebseinstellung bei Verstoß

    Denn nach § 20 Abs. 2 LVwVG kann die Androhung eines Zwangsmittels auch mit dem (noch nicht vollziehbaren) (Grund-)Verwaltungsakt verbunden werden, wenn die Frist zur Erfüllung des Verwaltungsakts erst angemessene Zeit nach Bestandskraft des Verwaltungsakts endet, wie das hier durch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15.06.2015 verfügt worden ist ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.07.1982 - 3 S 1142/82 -, VBlBW 1983, 21, und vom 01.08.1980 - GrS 1/80 -, ESVGH 30, 204 ).
  • VG Freiburg, 27.11.1997 - 3 K 1049/97

    Rechtmäßigkeit eines denkmalschutzrechtlichen Instandsetzungsgebotes sowie die

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  • VG Freiburg, 17.01.1991 - 5 K 855/90

    Voraussetzungen der Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach §§ 90, 91 BSHG ;

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